Krankenkassen und Yoga

… mit UNIT Yoga 500h Ausbildung und 200h Kursleitererfahrung ist endlich eine Bezuschussung möglich! In den vergangenen Jahren gab es viele Diskussionen, ob die Voraussetzungen des sogenannten Primärpräventionsparagraphen sinnvoll sind. Bisher war es so, dass die Krankenkassen zwingend vorgeschrieben haben, dass man eine medizinische Grundqualifikation, eine mindestens 500-stündige Yogalehrer Ausbildung sowie ein Kurskonzept vorweisen muss.