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„Jeder kann Yoga üben, der atmen kann.“
Das legendäre Zitat des berühmten Yogalehrers T.K.S. Krichnamacharya beschreibt, warum Yoga weder Sport noch Religion ist.

Es ist egal wie alt man ist, ob man sehr beweglich ist oder weniger, ob man dünn ist oder kräftiger gebaut:
So lange man atmen kann, steht einem Yoga als Weg zu mehr Ruhe, Freiheit im Geist sowie Raum in den Gelenken und genereller körperlicher Zufriedenheit zur Verfügung. Yoga ist eine praktische Lebensphilosophie, die bewusster und gesünder leben lässt und genau so tief geht, wie man es möchte.

Wir bieten einen neuen Kurs für ALG II BezieherInnen an

Klassisches Hatha Yoga für alle; für AnfängerInnen (auch für noch unbewegliche Menschen) bis hin zu fortgeschrittenen Yogis.
Der Kurs erfolgt unter der Anleitung für eine gesunde Ausführung der Haltungen und Atemtechniken.

Vor Ort und Online!

Wer kann teilnehmen?

Ausschließlich (!) BezieherInnen von Arbeitslosengeld II in Wiesbaden, sowie Jobcenter Groß-Gerau, Neue Wege Kreis Bergstraße, Main Arbeit Offenbach, ProArbeit Kreis Offenbach und die Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg.

Dabei gilt für Kunden des Sozialleistungs- und Jobcenters Wiesbaden:

  • keine Rücksprache mit der Krankenkasse erforderlich
  • der Kurs ist kostenfrei
  • Anmeldung und Gutscheinaushändigung im Sozialleistungs- und Jobcenter Wiesbaden bei Deiner Fallmanagerin / Deinem Fallmanager im Rahmen eines Gespräches
  • unkompliziert und freiwillig

Termine

Nächster kostenloser Yoga Kurs für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II in Wiesbaden sowie weitere Jobcenter ab 21.06.2022 um 12.30 Uhr Hybrid (ONLINE und vor Ort). Bitte melden Dich bei Deinem/r Fallmanager/in oder unter kommav@wiesbaden.de oder unter 0611 – 316724.
Danach gerne bei uns im UNIT, damit wir Dich freischalten können.
Kursleitung: Sonja Becker
Einstieg jederzeit möglich!

Interessiert?

Deine Fallmanagerin / Dein Fallmanager berät Dich gerne, Anmeldung läuft direkt über den Fallmanager oder unter kommav@wiesbaden.de / Tel. 0611 – 316724.

Gefördert wird dieser Kurs durch das GKV-Bündnis für Gesundheit der Krankenkassen/ Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Arbeitswelt im Rahmen des § 20a SGB V sowie der BZgA  (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).