Lesedauer 3 Minuten

… mit UNIT Yoga 500h Ausbildung und 200h Kursleitererfahrung ist endlich eine Bezuschussung möglich!

In den vergangenen Jahren gab es viele Diskussionen, ob die Voraussetzungen des sogenannten Primärpräventionsparagraphen sinnvoll sind. Bisher war es so, dass die Krankenkassen zwingend vorgeschrieben haben, dass man eine medizinische Grundqualifikation, eine mindestens 500-stündige Yogalehrer Ausbildung sowie ein Kurskonzept vorweisen muss.

Denn immerhin übernehmen die Krankenkassen Yogakurse bis zu 80% der Kurskosten für die Teilnehmer!

Viele Yogalehrer haben dies als ungerecht empfunden und argumentierten, dass eine intensive Beschäftigung mit dem Thema Yoga und Unterrichtserfahrung ebenfalls einen verantwortungsvollen Umgang mit den Teilnehmern garantiere und so zur Gesunderhaltung der Menschen ebenfalls beigetragen werden kann.

Neue Bestimmungen – Gut für Yogalehrer

Seit dem 15. Juli 2015 haben die Krankenkassen ihre Bestimmungen endlich angepasst!

Als Grundqualifikation ist nun lediglich der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums oder eine Berufsausbildung notwendig! Dadurch eröffnet sich nun viel mehr Yogalehrern die Möglichkeit, dass die eigenen Yogakurse bezuschusst werden!

IMG_1707

Früher war eine medizinische Grundqualifikation Voraussetzung für die Bezuschussung von den Krankenkassen

Neu ist darüber hinaus, dass man als Yogalehrer 200 Stunden Unterrichtserfahrung nachweisen muss.

Nach wie vor muss man eine mindestens 500-stündige Yogalehrerausbildung bei einem durch die Krankenkassen anerkannten Ausbildungsinstitut nachweisen und ein entsprechendes Konzept bei der Zentralen Prüfstelle Prävention einreichen.

In ihrem Newsletter schreibt die Zentrale Prüfstelle Prävention: „In Voraussetzung gemäß der neuen Regelung ist, dass generell ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss vorliegt. Dieser kann als Grundqualifikation für die fernöstlichen Verfahren anerkannt werden, wenn zusätzlich 200 Stunden Kursleitererfahrung im entsprechenden Verfahren (Hatha Yoga, Tai Chi oder Qigong) nachgewiesen werden (vgl. Leitfaden Prävention 2014, S. 65, Fußnote 122).“

Die 500h UNIT Yogalehrer Ausbildung

Für viele Yogalehrer, die den ersten 200 stündigen Teil der UNIT Yoga Yogalehrerausbildung abgeschlossen haben, ist der Anreiz nun viel größer, die komplette 500-stündige Yogalehrer Ausbildung abzuschließen und sich für die +300h UNIT Yogalehrer Ausbildung anzumelden.

IMG_1921

Durch die neue Änderung haben Yogalehrer mit einer 200h Ausbildung nun den Anreiz, sich in einer +300h Ausbildung noch weiter zu qualifizieren

Denn so kann man nun endlich auch in Genuss kommen, seinen Teilnehmern die Bezuschussung der Kurse zu ermöglichen.

Checkliste zur Krankenkassenanerkennung – Die wichtigsten Meilensteine im Überblick:

✔ Grundqualifikation: abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung
✔ 500h Krankenkassenanerkannte Yogalehrer Ausbildung
✔ 200h Unterrichtserfahrung
✔ Kurskonzept über 8-10 Einheiten
✔ Teilnehmermanual

Hier findet ihr noch weitere Informationen zum Thema:

Wenn du dazu Fragen hast, kannst du uns diese gerne unter dem Blogartikel als Kommentar stellen oder schreib eine E-Mail an: ausbildung@unit-yoga.de